Reitabzeichenprüfungen & Lehrgänge
„Warum sollte mein Kind ein Reitabzeichen absolvieren?“
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Reitabzeichen und der Abzeichenlehrgang…
• fördern durch eine umfangreiche Wissenserweiterung die Sicherheit im Reitstall
• stehen für korrektes Reiten und einem pferdegerechten Umgang mit dem vierbeinigen Sportpartner
• bauen systematisch aufeinander auf, so dass die ReiterInnen sich praxisnah verbessern, ihr Wissen in gezielten Teilschritten erweitern und ein neues Lernziel vor Augen haben
• fördern und fordern die ReitschülerInnen gezielt auf ihrem Leistungsstand
• verleihen den ReitschülerInnen einen enormen Motivationsschub! Sie erhalten die Möglichkeit ihre Leistung zu dokumentieren und können stolz auf sich sein mit Urkunde und Abzeichen in der Hand
• Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Teamfähigkeit durch das gemeinsame Lernen und dem Entgegenstellen einer Prüfung – zusammen schaffen wir das
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Infos & Anforderungen zu den einzelnen Abzeichen:
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Pferdeführerschein Reiten – Kompetenznachweis für sicheres Reiten bzw. Ausreiten
Der Pferdeführerschein Reiten richtet sich an alle, die reiten – egal, ob als Sport- oder Freizeitbeschäftigung. Die Teilnehmer erlernen hier das Einmaleins des Reitens: Von den Ethischen Grundsätzen und Grundlagen zur Pferdegesundheit über das Vorbereiten des Pferdes zum Reiten (insbesondere Ausreiten) und den richtigen Sitz bis hin zu Verhaltensregeln beim Ausreiten, Erster Hilfe und angemessenem Umgang mit Umwelt und Natur werden alle Bereiche abgedeckt. Der Pferdeführerschein Reiten gilt als Kompetenznachweis für das sichere Reiten und Ausreiten. Er ist vor allem für Reiter interessant, die gerne mit ihrem Pferd ins Gelände gehen.
Wer den Pferdeführerschein Reiten absolvieren möchte, muss mindestens 10 Jahre alt sein, eine gewisse Grunderfahrung im Umgang mit dem Pferd besitzen sowie reiterliche Grundfertigkeiten und Erfahrungen, um ein Pferd in allen Grundgangarten vorstellen zu können. Außerdem ist der Besitz des Pferdeführerscheins Umgang (vor in Kraft treten der APO 2020 der Basispass Pferdekunde) eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zum Pferdeführerschein Reiten.
Ziel:
Ausbildungsziel des Vorbereitungslehrganges ist es, durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten für mehr Sicherheit und Übersicht beim Ausreiten zu sorgen und das Bewusstsein und die Mitverantwortung des Prüfungs-Anwärters für den schonenden Umgang mit Natur, Umwelt und Belange anderer Erholungssuchender zu schulen und zu fördern.
Wer ist für den Lehrgang/zur Prüfung zugelassen?
Der Lehrgangsleiter muss im Vorfeld die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jedes Teilnehmers gemäß APO überprüfen. Es ist keine Wartezeit nach dem Pferdeführerschein Umgang bzw. Reitabzeichen 7 und 6 zur Teilnahme am Lehrgang und Prüfung erforderlich.
Zugelassene Teilnehmer
Eine körperliche und geistige Mindestreife (siehe § 28 Straßenverkehrsordnung) und ein angemessenes reiterliches Können müssen gegeben sein. Der Bewerber muss in der Lage sein, ausreichend auf sein Pferd einwirken zu können, gefährliche Situationen zu erkennen, richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Der Bewerber muss den „Pferdeführerschein Umgang“ oder die „Reitabzeichen 7 und 6“ besitzen und am Vorbereitungslehrgang teilnehmen.
Zugelassene Pferde
4-jährige und ältere Pferde, die den Anforderungen entsprechen. Die Pferde müssen einzeln und in der Gruppe sicher gehen und im Straßenverkehr scheufrei sein. Maximal zwei Teilnehmer dürfen das selbe Pferd reiten.
Welche Ausrüstung ist erlaubt?
Grundsätzlich muss die Ausrüstung den Regeln der Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.
Ausrüstung der Teilnehmer
Ein bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung (empfohlen wird die europäische Norm „EN 1384“) ist für alle Bewerber. Dies gilt auch für Westernreiter in stilechter Ausrüstung. Das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen. Beim Überwinden von festen Hindernissen sollte die Sicherheitsfeste obligatorisch sein.
Ausrüstung der Pferde
Zäumung auf Trense. Es wird empfohlen, die erforderliche Zäumung unter Tierschutzaspekten mit den Lehrgangsteilnehmern vorab zu besprechen. Als Hilfszügel ist nur das gleitende Ringmartingal zulässig.
Da es sich um eine reitweisenübergreifende Ausbildung handelt, ist grundsätzlich auch die für die anderen Reitweisen obligatorische Ausrüstung zugelassen. Für den Westernreiter gilt die Ausrüstung laut gültigem EWU Regelbuch. Zügelführung auf Bit: Arbeitshaltung ist erlaubt. Gleitendes Ringmarterial auf Trense erlaubt, kein Bosal. Im Westernsattel Hindernisse bis maximal 0,30 m. (EWU Regelbuch: www.westernreiter.com/turniersport/ )
Welches Lehrmaterial bietet Hilfestellung?
Als Lehr- und Prüfungsmaterial werden empfohlen:
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„Pferdeführerschein Reiten“, offizielles Prüfungslehrbuch der FN, ISBN 978-3-88542-817-6
Alle Produkte können beim FNverlag bezogen werden oder bei Busse von Eva günstiger bestellt werden
Prüfungsanforderungen und Aufgaben
Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
1. Station: Pferdepflege und Vorbereitung zum Reiten
Hier sollen die Teilnehmer zeigen, dass sie ihr Pferd richtig zum Reiten vorbereiten, also das Pferd richtig pflegen, satteln und trensen können. Die entsprechenden Handgriffe und Ausrüstungsgegenstände müssen sie erläutern.
2. Station: Reiten auf dem Reitplatz und/oder in der Halle
Die Teilnehmer müssen beweisen, dass sie eine sichere Sitzgrundlage beherrschen, in allen Grundgangarten frei reiten können und die Bahnregeln kennen. Weiterhin wird die Hilfenabstimmung der Reiter überprüft und in der Abteilung geritten. Auch der Positionswechsel beim Reiten in der Gruppe sowie die nötigen Handzeichen zum Ausreiten werden überprüft.
3. Station: Reiten im Außenbereich
Diese Station überprüft das Wissen zum Reiten im öffentlichen Raum. Wie verhalte ich mich beim Ausreiten in einer Gruppe? Wie reite ich über verschiedene Geländebeschaffenheiten (z. B. Wasser, Bodenverhältnisse, bergauf, bergab)? Weiterhin müssen die Teilnehmer in verschiedenen Gangarten reiten, ihr Wissen über die Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern praktisch beweisen (z. B. Fußgänger mit Hund, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge …) und eine Straße sicher überqueren.
4. Station: Pferdegesundheit, Tierwohl und Grundkenntnisse der Reitlehre
An der vierten Station wird Wissen zur Pferdegesundheit, zum Tierwohl und zu den Grundkenntnissen der Reitlehre abgefragt. Ein Bereich sind die Ethischen Grundsätze, Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und für Ausritte und Verkehrsteilnahme, Reiten im Verband sowie Verkehrsregeln. Weiterhin prüft die Station Wissen zum reiterlichen Verhalten in Bezug auf Umweltschutz, zum Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie zur Rücksicht auf Land- und Forstwirtschaft und das Jagdwesen. Auch die Grundlagen der Pferdegesundheit, der Ersten Hilfe für Reiter und Pferd sowie die Grundkenntnisse der Reitlehre inklusive Reflexion der praktischen Prüfung werden abgefragt.
Die Abnahme des Pferdeführerschein Umgang und die Prüfung Pferdeführerschein Reiten kann am selben Tag erfolgen.
Bewertung:
-
Bewertet werden die Bewerber in zwei Teilen - Praxis und Theorie (Stationsprüfungen).
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In der Theorie empfiehlt sich die mündliche Abfrage in der Kleingruppe zu verschiedenen Themen (Themenkomplexe siehe Lehrinhalte).
-
Im praktischen Teil sollte eine Person der Prüfungskommission am Prüfungsritt selbst zu Pferde teilnehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss mindestens gewährleistet sein, dass die Prüfer während des Prüfungsrittes Blickkontakt zur Gruppe haben
-
In der Praxis sollten die Anforderungen abgefragt werden, die im praktischen Teil für den Vorbereitungslehrgang angegeben sind.
Wie lautet das Prüfungsergebnis?
Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Was ist, wenn die Prüfung oder eine Teilprüfung nicht bestanden wird?
Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden werden, kann die Prüfungskommission über die Anrechnung des bestandenen Prüfungsteils entscheiden. Sollten beide Prüfungsteile nicht bestanden werden, wird zu Wiederholung der Prüfung eine Wartezeit von drei Monaten empfohlen.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 210,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 110,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr.
Pferdeführerschein Umgang - Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
1. Station: Erster Kontakt und Pferdepflege
Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.
2. Station: Pferdeverhalten und artgerechter Umgang mit dem Pferd
Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.
3. Station: Praktischer Umgang mit dem Pferd
An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.
4. Station: Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 210,- Euro für die Teilnehmer.
Reitabzeichen 10 – Prüfungsanforderung und Prüfungsaufgaben
Reiter:
In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose.
Pferd:
– mit Sattel oder ohne Sattel oder mit Gurt
– Trense
– Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen
– Bandagen/Gamaschen erlaubt
Prüfungsaufgaben
- Teilprüfung praktisches Reiten
Ca. 5 Min Reiten an der Longe im Schritt und Trab - leichttraben und/oder aussitzen und/oder Hintereinander reiten in einer Gruppe mit bis zu 4 Reitern im Schritt und Trab (kurze Reprisen) innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/ Reithalle.
- Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.
- Station 1: in der Stallgasse mit angebundenem Pferd/Pony, Putzzeug, Sattel, Trense
- Pferdepflege: z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit
- Mithilfe beim Zäumen und Satteln
- Station 2: Bodenarbeit findet statt in der Stallgasse/ Box mit einem Pferd/Pony mit Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (aber Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick)
Ansprechen und Annähern an das Pferd:
Das Ansprechen und Annähern an das Pferd kann z.B. in der Box, auf der Stallgasse und auf der Weide geprüft werden.
Bewertet wird wie der Prüfling sich dem Pferd bemerkbar macht, sich ihm annähert und es aufhalftert oder beim Anlegen des Halfters mithilft. Das Pferd wird dabei zunächst verbal angesprochen, der Prüfling nähert sich möglichst von schräg vorne. Er bleibt neben dem Pferdekopf-/hals stehen und nimmt über Berührung Kontakt auf.
Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt:
Es kann auf der Stallgasse, in der Reithalle oder auf dem eingezäunten Außenplatz geführt werden. Der Prüfer gibt in Absprache mit dem Lehrgangsleiter vor, wo geführt und an welcher Stelle gehalten wird.
Bewertet wird die Art der Interaktion mit dem Pferd. Dabei soll der Prüfling, beim Führen am Halfter, den Strick mit der rechten Hand (Führender auf der linken Seite) je nach Situation bis zu 50 cm unterhalb des Halfters so umfassen, dass der Daumen bei geschlossener Faust oben ist. Es besteht auch die Möglichkeit das Strickende durch die linke Hand zu führen. Der Führende geht auf der linken Seite in einer Höhe zwischen Pferdekopf und -schulter zügig mit. Das Halten sollte aufgrund der Körpersprache des Führenden eingeleitet werden. Reagiert das Pferd nur bedingt auf die verhaltenden Signale, wird vom Prüfling erwartet, dass er durch angemessenes Verstärken seiner Einwirkung wie zum Beispiel durch ein Stimmsignal, das Heben der linken Hand in Augenhöhe leicht vor dem Kopf des Pferdes und/oder leichte Impulse mit dem Führstrick zum Ziel kommt. Beim Führen werden Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe und der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gerte und Strick/ Seil bewertet.
Anbinden:
Es gibt zwei Möglichkeiten das Anbinden des Pferdes zu prüfen. Zum einen kann das einseitige Anbinden geprüft werden, bei dem man das Pferd mittels eines Stricks, der mit einem Panikhaken ausgestattet (Anbindestrick) und am Halfter befestigt ist, anbindet. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Sicherheitsknoten verwendet wird. Dabei soll der Prüfling das Pferd mit normaler Kopf- Hals- Haltung so anbinden, dass etwas Bewegungsspielraum zugelassen wird, ein Hineintreten in den Strick aber nicht möglich ist. Die ungefähre Länge zwischen Panikhaken und Anbindevorrichtung beträgt 60 bis 80 cm.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, beidseitiges Anbinden an zwei Stricken (mit Panikhaken) zu prüfen. Dabei sind die Stricke an fest installierten Anbindevorrichtungen befestigt und werden seitlich in die Halfterringe links und rechts eingeschnallt.
Bewertet wird die korrekte Ausführung des Sicherheitsknotens (Siehe S.52 Richtlinien für Reiten und Fahren Band 1), das Bemessen der richtigen Stricklänge sowie die Geschicklichkeit beim Absolvieren der Aufgabe und beim Umgang mit dem Pferd (das Hinstellen in der erforderlichen Position und Aufrechterhalten des ruhigen Stehenbleibens).
Sicherheit auf der Stallgasse:
Beim Vorbereiten, bei der Pflege nach dem Reiten und beim Führen auf der Stallgasse wird die Beachtung der Sicherheitsaspekte bewertet. Prüfungssituationen können z.B. sein:
– Berücksichtigung von offenen Türen, herumstehenden/-liegenden Gegenständen, der Bodenbeschaffenheit, etc.
– Pferd in die Box bringen und herausholen aus der Box unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 320,- Euro inkl. Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 220,- Euro inkl. Prüfungsgebühr.
Ausrüstung Reiter:
Reiter:
In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reithelm, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose.
Pferd:
- Hilfszügel gemäß § 70.B LPO sind zugelassen
- Bandagen/Gamaschen erlaubt
Die Ausrüstungsvorschriften orientieren sich an den entsprechenden LPO-Bestimmungen. In Abstimmung zwischen Lehrgangsleitern und Prüfern können in einzeln begründeten Fällen verantwortungsvoll Ausnahmen festlegt werden.
Prüfungsaufgaben
1. Teilprüfung praktisches Reiten
– Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (leichttraben und aussitzen) und Galopp (Einzelgalopp möglich) innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/Reithalle.
Der Ausbilder weist die durcheinander reitende Gruppe (ca. 4-6 Reiter) an, auf welcher Hand und in welcher Gangart geritten wird.
– Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Entweder findet sie am gleichen Tag statt oder unabhängig von der Prüfung im praktischen Reiten als gesonderte Prüfung. Es wird im Außengelände in den drei Grundgangarten geritten (einzeln oder hintereinanderher oder nebeneinander). Es ist wünschenswert, dass in einem eingezäunten Areal natürliche Umwelteinflüsse wie bei einem Ausritt gegeben sind, z.B. das Reiten über verschiedene Böden, Wellenbahn, etc.
2. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.
Station 1
- Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
- Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, Putzzeug, Sattel, Trense
Station 2
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, ethische Grundsatze
- Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, 1x9 Poster oder Pferde auf der Weide
Station 3
- Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10 (Station 2), zusätzlich geradeaus Führen von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf
der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
- Ort: Stallgasse, Box
Ausrüstung Pferd: Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick), Trense Führender: Handschuhe empfohlen, Reithelm freiwillig, Gerte erlaubt
Führen geradeaus von beiden Seiten
Beim Führen geradeaus von beiden Seiten kann die Prüfung z.B. auf der Stallgasse, in der Halle oder auf dem Außenplatz durchgeführt werden. Dabei wird bewertet, ob der Prüfling in der Lage ist sein Pferd sowohl von der linken als auch von der rechten Seite (entsprechend mit der rechten bzw. linken Hand) zu führen und auch auf der ungewohnten rechten Seite gefühlvolle Signale zu geben. Beim RA 9 wird der Seitenwechsel im Halten vorgenommen.
Das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen
Bewertet wird, wie der Prüfling selbstständig das angebundene Pferd um die Vorhand wendet. Dabei soll er sein Pferd durch auffordernde Körpersprache mit Stimmhilfe und/oder seitlichem Berühren in Höhe des Oberschenkels oder Berühren am unteren hinteren Rippenbogen (hinter der Gurtlage) und dabei ggf. Festhalten des Pferdekopfes und Stellen des Pferdes entgegen der Bewegungsrichtung, herumtreten lassen.
Das Passieren anderer Pferde
Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte soll der Prüfling auf der Stallgasse zeigen, dass er durch Einbeziehung einer Hilfsperson ein angebundenes Pferd mit seinem Pferd passieren kann. Eine weitere Prüfungssituation kann z.B. sein, dass zwei mit Pferden aufeinander Zukommende diese sicher aneinander vorbei führen.
Prüfungsergebnis/Bewertung
Bewertung:
- losgelassene und ausbalancierte Sitzgrundlage
- Vertrauen zum Pferd/Pony
- Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
- Das RA 9 kann jährlich neu erworben werden.
Quellennachweis: Alle Lehrgangsbeschreibungen wurden aus folgendem Skript entnommen: „Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer Abzeichen Reiten“ – Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN);Abteilung Ausbildung und Wissenschaft; Warendorf; 2015
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 320,- Euro inkl. Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 220,- Euro inkl. Prüfungsgebühr.
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Reitabzeichen 8 – Prüfungsanforderung und Prüfungsaufgaben
Ausrüstung
Reiter: In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose.
Pferd:
– Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen
– Die Ausrüstungsvorschriften orientieren sich an den entsprechenden LPO Bestimmungen. In Abstimmung zwischen Lehrgangsleitern und Prüfern können in einzeln begründeten Fällen verantwortungsvoll Ausnahmen festlegt werden.
Anforderungen und Prüfungaufgaben
Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
- Teilprüfung Dressur
ca. 5min Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E .
– Die Reiter (max. 4) reiten durcheinander auf einer Hand oder hintereinander auf beiden Händen in den drei Grundgangarten einfache Hufschlagfiguren.
– Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt.
– Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
- Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Im Anschluss an die erste Teilprüfung wird eine Geschicklichkeitsaufgabe inkl. des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks absolviert.
Die Teilprüfung „Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks“ soll dazu dienen, Teilnehmer an das Springreiten und das Reiten im Außengelände heranzuführen. Fänge sind neben den Stangen und Bodenricks zulässig. Es dürfen mehrere Pferde auf dem Außenplatz/Reithalle sein. Die Teilprüfungen 1 und 2 können entweder in einer kombinierten Dressur- Geschicklichkeitsaufgabe abgeprüft werden oder in zwei Teilen.
Prüfungsaufgabe – Praktisches Reiten Teil 1 und Teil 2 kombiniert
A-G Einreiten im Mittelschritt
G (zwischen Gatter halten) Grüßen
Im Mittelschritt anreiten
C Rechte Hand
M Im Arbeitstempo antraben, leichttraben (1-mal herum)
Nach C Auf die Viertellinie abwenden, leichttraben
Durch die Slalom-ständer/-kegel reiten (mit Fußwechsel)
Vor A Rechte Hand
K-M Durch die ganze Bahn wechseln
M Aussitzen
C Auf dem Zirkel geritten
X-C-X (Zur geschlossenen Zirkelseite) im Arbeitstempo links angaloppieren (1x herum)
X Im Arbeitstempo Trab
C (Mitte der kurzen Seite) Mittelschritt
Ganze Bahn
H Links um ins Labyrinth abwenden nach dem Labyrinth, geradeaus, (bei Erreichen des Hufschlag) Rechte Hand
B (Mitte der langen Seite) Im Arbeitstempo antraben
F Leichter Sitz
A Auf dem Zirkel geritten
X-A-X-A (Zur geschlossenen Seite) im Arbeitstempo rechts angaloppieren, dabei über das Bodenrick springen (1-mal herum)
A Ganze Bahn
Vor H Im Arbeitstempo Trab
C (Mitte der kurzen Seite) Mittelschritt
Nach C Auf die Viertellinie anwenden Ring vom Ständer bei M nehmen, dann reiten mit einer Hand und zum Ständer bei F transportieren
A-G Auf die Mittellinie abwenden, (zwischen Gatter halten) Grüßen
- Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.
Station 1:
- Inhalt: Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
- Ort: Stall/ Stallgasse mit angebundenem Pferd/ Pony
Station 2:
- Inhalt: Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3: Bodenarbeit
- Inhalt: Hier werden die Inhalte vom RA10 und RA9 vorausgesetzt, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
- Ort: Stallgasse und/oder Außenplatz
- Ausrüstung: Pferd: Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick), Trense zulässig
Führender: Handschuhe empfohlen, Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt
Beim RA 8 werden auf der Grundlage zu den Inhalten des RA 10 und 9 folgende Inhalte geprüft:
(RA10) Ansprechen und Annähern an das Pferd:
Das Ansprechen und Annähern an das Pferd kann z.B. in der Box, auf der Stallgasse und auf der Weide geprüft werden.
Bewertet wird wie der Prüfling sich dem Pferd bemerkbar macht, sich ihm annähert und es aufhalftert oder beim Anlegen des Halfters mithilft. Das Pferd wird dabei zunächst verbal angesprochen, der Prüfling nähert sich möglichst von schräg vorne. Er bleibt neben dem Pferdekopf-/hals stehen und nimmt über Berührung Kontakt auf.
(RA10) Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt:
Es kann auf der Stallgasse, in der Reithalle oder auf dem eingezäunten Außenplatz geführt werden. Der Prüfer gibt in Absprache mit dem Lehrgangsleiter vor, wo geführt und an welcher Stelle gehalten wird.
Bewertet wird die Art der Interaktion mit dem Pferd. Dabei soll der Prüfling, beim Führen am Halfter, den Strick mit der rechten Hand (Führender auf der linken Seite) je nach Situation bis zu 50 cm unterhalb des Halfters so umfassen, dass der Daumen bei geschlossener Faust oben ist. Es besteht auch die Möglichkeit das Strickende durch die linke Hand zu führen. Der Führende geht auf der linken Seite in einer Höhe zwischen Pferdekopf und -schulter zügig mit. Das Halten sollte aufgrund der Körpersprache des Führenden eingeleitet werden. Reagiert das Pferd nur bedingt auf die verhaltenden Signale, wird vom Prüfling erwartet, dass er durch angemessenes Verstärken seiner Einwirkung wie zum Beispiel durch ein Stimmsignal, das Heben der linken Hand in Augenhöhe leicht vor dem Kopf des Pferdes und/oder leichte Impulse mit dem Führstrick zum Ziel kommt. Beim Führen werden Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe und der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gerte und Strick/ Seil bewertet.
(RA10) Anbinden:
Es gibt zwei Möglichkeiten das Anbinden des Pferdes zu prüfen. Zum einen kann das einseitige Anbinden geprüft werden, bei dem man das Pferd mittels eines Stricks, der mit einem Panikhaken ausgestattet (Anbindestrick) und am Halfter befestigt ist, anbindet. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Sicherheitsknoten verwendet wird. Dabei soll der Prüfling das Pferd mit normaler Kopf- Hals- Haltung so anbinden, dass etwas Bewegungsspielraum zugelassen wird, ein Hineintreten in den Strick aber nicht möglich ist. Die ungefähre Länge zwischen Panikhaken und Anbindevorrichtung beträgt 60 bis 80 cm.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, beidseitiges Anbinden an zwei Stricken (mit Panikhaken) zu prüfen. Dabei sind die Stricke an fest installierten Anbindevorrichtungen befestigt und werden seitlich in die Halfterringe links und rechts eingeschnallt.
Bewertet wird die korrekte Ausführung des Sicherheitsknotens (Siehe S.52 Richtlinien für Reiten und Fahren Band 1), das Bemessen der richtigen Stricklänge sowie die Geschicklichkeit beim Absolvieren der Aufgabe und beim Umgang mit dem Pferd (das Hinstellen in der erforderlichen Position und Aufrechterhalten des ruhigen Stehenbleibens).
(RA10) Sicherheit auf der Stallgasse:
Beim Vorbereiten, bei der Pflege nach dem Reiten und beim Führen auf der Stallgasse wird die Beachtung der Sicherheitsaspekte bewertet. Prüfungssituationen können z.B. sein:
– Berücksichtigung von offenen Türen, herumstehenden/-liegenden Gegenständen, der Bodenbeschaffenheit, etc.
– Pferd in die Box bringen und herausholen aus der Box unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten
(RA9) Führen geradeaus von beiden Seiten:
Beim Führen geradeaus von beiden Seiten kann die Prüfung z.B. auf der Stallgasse, in der Halle oder auf dem Außenplatz durchgeführt werden. Dabei wird bewertet, ob der Prüfling in der Lage ist sein Pferd sowohl von der linken als auch von der rechten Seite (entsprechend mit der rechten bzw. linken Hand) zu führen und auch auf der ungewohnten rechten Seite gefühlvolle Signale zu geben. Beim RA 9 wird der Seitenwechsel im Halten vorgenommen.
(RA9) Das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen:
Bewertet wird, wie der Prüfling selbstständig das angebundene Pferd um die Vorhand wendet. Dabei soll er sein Pferd durch auffordernde Körpersprache mit Stimmhilfe und/oder seitlichem Berühren in Höhe des Oberschenkels oder Berühren am unteren hinteren Rippenbogen (hinter der Gurtlage) und dabei ggf. Festhalten des Pferdekopfes und Stellen des Pferdes entgegen der Bewegungsrichtung, herumtreten lassen.
(RA9) Das Passieren anderer Pferde:
Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte soll der Prüfling auf der Stallgasse zeigen,
dass er durch Einbeziehung einer Hilfsperson ein angebundenes Pferd mit seinem
Pferd passieren kann. Eine weitere Prüfungssituation kann z.B. sein, dass zwei mit Pferden
aufeinander Zukommende diese sicher aneinander vorbei führen.
(RA8) Slalom:
Bei der Prüfung soll in der Halle oder auf dem Außenplatz durch einen Slalom, aufgebaut mit Pylonen oder anderen geeigneten Gegenständen, geführt werden. Dabei kann der Prüfling sein Pferd von beiden Seiten führen, soll jedoch innerhalb des Slalomkurses nicht wechseln. Bewertet werden die Signalgebung (Führposition, Stimmhilfe, Körperhaltung insbesondere Drehung des Schultergürtels) sowie der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. richtungsweisender Arm (Gerte als Verlängerung des Arms) oder Bodenarbeitsseil.
(RA8) Gangmaßwechsel im Schritt:
Die Durchführung von Gangmaßwechseln im Schritt kann in der Halle oder auf dem Außenplatz geprüft werden. Dabei soll das Pferd der Tempoveränderung des Führenden folgen. Bewertet wird, wie der Prüfling aufgrund seiner treibenden und verhaltenden Signale (Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe, Tempo des Führenden, ferner Einsatz des Armes, der Gerte, des Strickes/Seils, Einwirkung am Halfter) das Gangmaß des Pferdes verkürzen und verlängern kann.
Prüfungsergebnis/Bewertung
Die Abnahme der Prüfung muss altersgerecht und so praxisnah wie möglich erfolgen.
Bewertung:
– losgelassene und ausbalancierte Sitzgrundlage auch mit verkürzten Bügeln
– Vertrauen zum Pferd/Pony
– korrekte Ansätze zur richtigen Hilfengebung und die beginnende Kontrolle des Reiters über sein Pferd (z.B. Temporegulierung und Abstand halten können)
– Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
– Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden,
wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
– Das RA 8 kann jährlich neu erworben werden.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 320,- Euro inkl. Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 220,- Euro inkl. Prüfungsgebühr.
Anforderungen und Inhalte des RA 7
Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
- Teilprüfung Dressur
- Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
- Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
- Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
- Station 2
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
- Station 3
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 350,- Euro inkl. Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 250,- Euro inkl. Prüfungsgebühr.
Anforderungen und Inhalte des RA 6
Beim Reitabzeichen 6 werden erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert. In den Stationsprüfungen wird geprüft, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
- Teilprüfung Dressur
- Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
- Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
- Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
- Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 320,- Euro inkl. Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 220,- Euro inkl. Prüfungsgebühr.
Für Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Wer das Reitabzeichen 5 besitzt erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten.
Voraussetzungen für das RA 5
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
- Teilprüfung Dressur
- Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
- Hilfszügel sind zugelassen
- Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
- Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reitens im leichten Sitz
- Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
- Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport, Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Wald und Feld
- Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
- Station 4
Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 395,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 295 Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr.
Für Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände) abzulegen.
Voraussetzungen für das RA 4
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
- Teilprüfung Dressur
- Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird
- Hilfszügel sind nicht erlaubt
- Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reitens im leichten Sitz
- Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
- Station 2
Fitness des Reiters
- Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 450,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 350 Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Pferdeführerschein Umgang oder der Fahrabzeichen (FA) 7 und 6 oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
- Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes. Beurteilt werden: Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Sicherheit beim Handwechsel Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
- Stationsprüfungen
Station 1 Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) Station 2 Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Station 3 Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangen- labyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden. In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 250,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 150 Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erwerb des LA 4 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des LA 5 oder LA 5 V seit mindestens drei Monaten und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
- Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6 / Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenarbeit. Auf Verlangen der Richter kann ein Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes. Beurteilt werden: Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Sicherheit beim Handwechsel Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit
- Stationsprüfungen
Station 1 Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) Station 2 Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
Wer hat bestanden?
In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden. In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Kosten?
Die Kosten für den gesamten Lehrgang belaufen sich auf 250,- Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr für die Teilnehmer. Bei Teilnahme mit einem eigenen Pferd betragen die Kosten 150 Euro + 80,- Euro Prüfungsgebühr.